Suche

Marktzugang

Die nächsten Termine

Marktzugang CH05/2024

18.04.2024
10.10.2024
in Vorbereitung

Gesucht werden verschiedene Arten von Initiativen, die den Marktzugang für Filmschaffende und Werke erleichtern und sich von anderen europäischen Veranstaltungen unterscheiden.

Die Resultate stehen in der Regel sieben Wochen nach der Deadline fest.

Alle Fakten

Projekte, die im Jahr 2024 beantragt werden, dürfen maximal auf ein Jahr angelegt sein.

Unterstützt werden drei Kategorien von Aktivitäten, die in der Schweiz oder im Ausland stattfinden können:

Modul 1: Die Organisation von Projekten, die berufliche Kontakte für europäische Filmschaffende ermöglichen oder verbessern, namentlich für physische Treffen anlässlich von Festivals und Märkten.

Modul 2: Der Aufbau von länderübergreifenden digitalen oder Online-Instrumenten, wie Datenbanken und Datennetzwerke für die europäische Audiovisionsindustrie.

Modul 3: Die Organisation von Projekten, die die Teilnahme von Schweizer Filmen an internationalen Promotionsaktivitäten europäischer Netzwerke ermöglichen, an denen sich mindestens 14 MEDIA-Länder beteiligen.

Keine Finanzhilfen können gewährt werden für:

  • VOD- oder digitale Filmvertriebs-Plattformen;
  • für den Vertrieb und die Vermarktung eigener Produkte;
  • für Computerspiele.

Ein Gesuch um Unterstützung kann von jeder juristischen Person mit Sitz in der Schweiz gestellt werden, die mehrheitlich im Besitz von Personen mit Wohnsitz in der Schweiz ist und deren leitende Angestellte ihren Wohnsitz in der Schweiz haben.

Neben einjährigen Projekten können seit 2021 auch Gesuche für mehrjährige Projekte (2-3 Jahre) eingereicht werden. Allerdings dürfen die Projekte, die im Jahr 2024 beantragt werden, maximal auf ein Jahr angelegt sein.

Vor der Beantragung von mehrjährigen Projekten, die in jährlichen Editionen durchgeführt werden (z.B. Filmmärkte), empfehlen wir, mindestens eine einjährige Edition erfolgreich abgeschlossen zu haben.

Für mehrjährige Projekte mit jährlich sich wiederholenden Editionen muss im Antrag dargestellt werden, wieso die mehrjährige Laufzeit notwendig ist: Dies kann z.B. ein übergreifender Themenbereich oder eine organische Weiterentwicklung sein. Eine Wiederholung der gleichen Inhalte reicht nicht aus.

Jedes Jahr gibt es zwei Einreichtermine, zwischen denen gewählt werden kann. Die Veranstaltungen oder Aktivitäten dürfen erst nach der Deadline beginnen, an der ein Antrag eingereicht wird. Es ist möglich, Anträge bereits vor der offiziellen Deadline  einzugeben, sobald die Ausschreibung auf der Förderplattform FPF eröffnet ist, evaluiert werden aber alle Gesuche zusammen erst nach der Deadline.

Die Durchführungsperiode des Projekts («eligibility period») wird im Budgetformular (Excel) und im Projektformular festgelegt. Sie beträgt ab Beginn der Vorbereitung 12 Monate (24 oder 36 Monate bei mehrjährigen Projekten). Kosten sind in diesem Zeitraum zuzüglich drei Monaten anrechenbar.

Es gibt keine Maximalbeiträge, die Finanzhilfe darf aber höchstens 60% der Kosten betragen. Wenn der Antragsteller bereits andere Finanzhilfen vom BAK erhält, so ist dem Antrag ein Gesamtbudget und ein Gesamtfinanzierungsplan der Initiative beizufügen. In diesem Fall muss beachtet werden, dass der Bundesanteil der Finanzierung insgesamt maximal 70% betragen darf.

Anrechenbar sind folgende Kosten, sofern sie in direktem Bezug zu der Aktivität stehen und im Zeitraum von zehn Monaten vor bis zwei Monaten nach Projektabschluss anfallen:

  • Kosten für Organisation und Verwaltung des Projekts in Höhe von maximal 40% des Gesamtbudgets (exklusive Gemeinkosten);
  • Kosten für die Auftragsvergabe an Dritte;
  • Betriebskosten;
  • Werbekosten;
  • Kosten in Zusammenhang mit der Einladung von Filmschaffenden;
  • Spezifische Kosten für Online-Projekte oder Datenbanken;
  • Max. 7% Gemeinkosten.

Für jedes Projekt, für das um eine Finanzhilfe ersucht wird, muss ein separates Budget eingereicht werden.

Die Anträge werden von einem europäischen Experten mit MEDIA-Erfahrung anhand eines Punktesystems evaluiert. Die Experten bleiben anonym, die Liste des Expertenpools wird jeweils Ende Jahr auf der Seite Resultate publiziert. Wird ein Projekt zum zweiten Mal evaluiert, kommt es zu einem neuen Experten, der eine Zusammenfassung der Argumente der ersten Absage erhält.

Kriterien für Modul 1

Kriterium Punkte
Inhaltliche Relevanz und internationale Dimension sowie Innovation 30
Inhaltliche Qualität, Effizienz, Machbarkeit und Methodologie (Format, Zielgruppe, Auswahlmethode, Zusammenarbeit mit anderen Projekten, Nutzung digitaler Möglichkeiten für neue Geschäftsmodelle) 30
Internationale Verbreitung der Resultate, Wirkung, Nachhaltigkeit der Finanzierung, globales Publikum der Werke, strukturierender Effekt 30
Qualität und Kohärenz des Teams in Bezug auf die durchzuführende Aktivität 10

Kriterien für Modul 2

Kriterium Punkte
Inhaltliche Relevanz und internationale Dimension 30
Inhaltliche Qualität, Effizienz, Machbarkeit und Methodologie (Geschäftsmodelle, Marketingstrategie, innovative Aspekte) 40
Publikumswirksamkeit, Informationstransfer und Transparenz 20
Qualität und Kohärenz des Teams in Bezug auf die durchzuführende Aktivität sowie Breite der Partnerschaften 10
 

Kriterien für Modul 3

Kriterium Punkte
Inhaltliche Relevanz und internationale Dimension sowie Innovation 30
Inhaltliche Qualität, Effizienz, Machbarkeit, Methodologie sowie Wirksamkeit der Strategie zur besseren Zirkulation der europäischen Werke 30
Verbreitung der Resultate, Wirkung und Nachhaltigkeit, namentlich auf die Publikumswirkung und die bessere Auswertung der europäischen Werke, strukturierender Effekt 30
Qualität und Kohärenz des Teams in Bezug auf die durchzuführende Aktivität 10
 

Förderbar sind Projekte, die mindestens 70 Punkte erreichen. Übersteigen die förderbaren Projekte den für einen Eingabetermin verfügbaren Kredit, werden die Projekte mit der höchsten Punktzahl gefördert.

Die Detailkriterien mit allen zu vergebenden Punkten finden Sie im Evaluation Sheet, unter "Weitere Ressourcen" (unten auf der Seite).

Die Resultate stehen in der Regel sieben Wochen nach der Deadline fest.

Ein Projekt kann nochmals eingegeben werden, sofern es deutlich überarbeitet wurde. Der Experte erhält die Begründung für die vorausgegangene Ablehnung.

Festivals unter den Marktzugangs-Kandidaten können unter Umständen auch einen Antrag für Festivalförderung stellen.

Anträge müssen über die Förderplattform FPF des Bundesamtes für Kultur eingereicht werden. Alle dafür notwendigen Formulare können direkt auf der Plattform im Bereich Downloads heruntergeladen werden. Im Register "Antragstellung" oben auf dieser Seite wird die Vorgehensweise im Detail beschrieben.

Allgemein

Die Anträge müssen in einer schweizerischen Landessprache gestellt werden, Anhänge dürfen auf Englisch eingereicht werden.

Die Anträge müssen vollständig mit allen auf den entsprechenden Checklisten vermerkten Anhängen spätestens am letzten Tag der Eingabefrist über die Förderplattform FPF des BAK eingereicht werden.

Vorgehensweise

1. Eine BAK-ID beantragen. Firmen, die bereits eine BAK-ID haben, können diese benützen.

2. Login auf der Förderplattform  FPF, Auswahl der Ausschreibung

3. Vorbereiten des Gesuchs.
Achtung: Auf der Förderplattform kann nicht gleichzeitig an mehreren Gesuchen für dieselbe Ausschreibung gearbeitet werden. Ein Gesuch muss abgeschlossen werden, bevor ein neues angefangen werden kann.

4. Absenden des Gesuchs online und der Zusammenfassung (PDF) per Post an MEDIA Desk Suisse

Elemente des Gesuchs

Stammdaten
Stammdaten beinhalten Informationen zum Firmenprofil und können jederzeit angepasst werden.

Downloads und Anhänge
Formulare stehen im Bereich Downloads zur Verfügung und können lokal gespeichert und bearbeitet werden. Sie müssen später als Anhänge dem Gesuch hinzugefügt werden.

Die Formulare müssen mit Acrobat Reader ausgefüllt werden.

Die Checkliste gibt eine Übersicht über alle benötigten Anhänge für ein Gesuch. Die maximale Dateigrösse und erlaubte Dateitypen stehen im Bereich Anhänge.

Dokumente sollen folgendermassen beschriftet werden: Firmenname_Projekttitel_Bezeichnung Formular_Deadline (Bsp: Annafilms_Alice_FormularFirma_20250315).

Gesuchsdetails
Unter Gesuchsdetails werden Informationen direkt in der Förderplattform erfasst. Bis zur Einreichung können diese Daten geändert werden.

Abschluss und Versand
Das Gesuch muss spätestens am Tag der Deadline online eingereicht werden. Zusätzlich muss die Zusammenfassung ausgedruckt, handschriftlich unterschrieben  und spätestens am Tag der Deadline per Post an MEDIA Desk Suisse geschickt werden (Poststempel gilt):

MEDIA Desk Suisse
Neugasse 10
8005 Zürich

Allgemein

Die Absichtserklärung ist gültig für sechs Monate ab dem Datum der Unterschrift. Eine Verlängerung der Gültigkeit der Absichtserklärung um sechs Monate ist möglich, wenn vor Ablauf der Frist ein kurzer Bericht über den Stand des Projektes und die Gründe für die Verschiebung der Frist eingereicht wird (per Mail, info@mediadesk.ch)

Sobald eine Absichtserklärung vorliegt, kann der Antrag für die Auslösung der 1. Rate gestellt werden. Maximal 60% der Kosten dürfen durch die Förderung abgedeckt werden. Eine nachträgliche Erhöhung des Förderbeitrages ist ausgeschlossen.

Die Durchführungsperiode des Projekts («eligibility period») wird im Budgetformular (Excel) und im Projektformular festgelegt. Sie beträgt ab Beginn der Vorbereitung 12 Monate (24 oder 36 Monate bei mehrjährigen Projekten). Kosten sind in diesem Zeitraum zuzüglich drei Monaten anrechenbar.

Die Endabrechnung muss spätestens drei Monate nach Ende der Durchführungsperiode eingereicht werden. Wird die Endabrechnung nicht innerhalb dieser Frist vorgelegt, so ist unaufgefordert ein Zwischenbericht mit einer Zwischenabrechnung einzureichen. Eine Verlängerung um 6 Monate ist in begründeten Fällen möglich.

Es wird empfohlen, die Unterlagen vor der Auslösung per Mail zur Kontrolle zu senden.

Änderungen am Projekt müssen MEDIA Desk Suisse mitgeteilt werden (Art. 55 FiFV).

Auszahlung 1. Rate

Die Auszahlung der ersten Rate (maximal 70%) kann erfolgen, wenn die Durchführung des Projekts gesichert und die Restfinanzierung nachgewiesen ist. Der Antragsteller muss dafür folgende Dokumente einreichen:

  • Unterschriebener Brief, in dem die Durchführung der Aktivität bestätigt wird (Scan per Mail);
  • Aktualisierter Finanzierungsplan (Excel per Mail und Original mit handschritlicher Unterschrift per Post oder Scan per Mail);
  • Kopien der Finanzierungsnachweise (per Mail).

Auszahlung 2. Rate

Die zweite Rate wird ausbezahlt, sobald folgende Elemente eingereicht wurden:

  • Endabrechnung und Finanzierungsplan auf Basis des ursprünglichen Budgets, Abweichungen von mehr als 10% pro Unterkategorie (1.1, 1.2, etc.) müssen begründet werden (unterschrieben vom gesetzl. Vertreter, per Mail und per Post);
  • Statistik und Listen der präsentierten Werke (in Entwicklung oder fertiggestellt) und der akkreditierten Filmschaffenden (per Mail);
  • Publikationen der unterstützen Aktivitäten (Kataloge, Programme, …) in digitaler Form (per Mail) ;
  • Abschlussbericht, in dem folgende Punkte behandelt werden: der Effekt der Förderung auf die unterstützten Bereiche, generelle Analyse der unterstützten Aktivität (positiv und negativ), Wirkung auf die Verbreitung der präsentierten Werke, und Verbesserungspotential für die Zukunft (per Mail).

Übersteigt der Förderbeitrag 100'000 CHF, muss die Abrechnung durch eine unabhängige, nach dem Revisionsaufsichtsgesetz vom 16. Dezember 2005 zugelassene Person oder Treuhandfirma geprüft sein, und die Bestätigung des Revisors uns geschickt werden (per Mail und Post).