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Offene Calls und Deadlines 2023

Jetzt einen Antrag stellen (alt)

Für die folgenden Förderlinien können momentan Anträge eingereicht werden:

 

Filmvermittlung

Deadline: 22.09.2023

Ziel ist die Filmvermittlung an ein junges Publikum, in der Regel bis 19 Jahre. Schweizer Organisationen sollen dabei durch europäischen Wissensaustausch und Kooperation in Netzwerken gestärkt werden.

Weitere Infos finden Sie auf unserer Website unter Förderung/ Filmvermittlung.

 

Einzelprojektentwicklung

2. Deadline: 28.09.2023

Gesucht werden Projekte in Entwicklung mit einem hohen internationalen Vertriebspotential.

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Website unter Förderung/ Einzelprojekte.

 

Koentwicklung minoritär

2. Deadline: 28.09.2023

Die Förderlinie Koentwicklung minoritär ist seit 01.01.2023 in Kraft und wurde von MEDIA Desk Suisse zusammen mit dem Bundesamt für Kultur entwickelt. Sie richtet sich an Schweizer Produktionsfirmen, die minoritär an Projekten beteiligt sind, die zu offiziellen Schweizer Koproduktionen werden können. Ziel ist die Erleichterung der frühzeitigen Zusammenarbeit mit ausländischen Produktionsfirmen.

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Website unter Förderung/ Koentwicklung.

 

Filmfestivals

2. Deadline: 12.10.2023

Die Festivalförderung erleichtert den Zugang zu europäischen Werken und fördert deren Promotion, inbesondere für ein junges Publikum.

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Website unter Förderung/ Filmfestivals.

 

Marktzugang

2. Deadline: 12.10.2023

Gesucht werden verschiedene Arten von Initiativen, die den Marktzugang für Filmschaffende und Werke erleichtern und sich von anderen europäischen Veranstaltungen unterscheiden.

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Website unter Förderung/ Marktzugang.

 

Selektive Verleihförderung

2. Deadline: 13.10.2023

Die selektive Verleihförderung unterstützt Schweizer Verleiher bei der Promotion und dem Vertrieb von neuen europäischen Filmen.

Achtung:
Die Antragstellung für den 1. Eingabetermin 2024 (15.03.2024) wird erst ab 01.01.2024 möglich sein. Zwischen dem 2. Termin 2023 und dem 31.12.2023 nehmen wir keine Gesuche entgegen. Die Förderplattform öffnet am 01.01.2024.

Ab 01.01.2024 deckt die Förderung bis zu 50% der Promotionskosten (wie vor der Pandemie, laut IPFiV Art. 48 Abs. 1), statt maximal 70%.

Alle Filme, die Sie nach dem 2. Termin 2023 (13.10.2023) und bis zum 31.12.2023 hätten einreichen müssen, weil der Kinostart zwei Monate her ist, können Sie entweder:

  • bereits zum zweiten Termin 2023 (13.10.2023) einreichen und noch 70% Förderung beantragen,
  • oder ab 01.01.2024 einreichen, dann gilt die normale Förderintensität von 50%.

Für Filme, die Sie zum 1. Eingabetermin 2024 einreichen wollen, deren Eingabe aufgrund des Kinostarts aber vor dem 01.01.2024 erfolgen müsste, bieten wir an, uns das World Sales Formular am letztmöglichen Termin (zwei Monate nach Kinostart) per E-Mail und Post (Poststempel zählt) zu schicken, das Gesuch aber erst ab 01.01.2024 auf der Plattform einzureichen.

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Website unter Förderung/ Selektive Verleihförderung.

 

Reinvestition von Verleihgutschriften 2023

Bis 30.06.2024

Achtung:
Die maximale Förderintensität von 70% gilt nur für Gesuche, die bis zum 31.12.2023 (Förderplattform und Poststempel) gestellt werden. Danach gilt wieder der normale Prozentsatz von 60% für alle Module (IPFiV Art. 54).   

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